Good Practice / Best Practice in der Gesundheitsförderung

Thomas Elkeles , Holger Kilian , Ursula von Rüden , Günter Ackermann

(letzte Aktualisierung am 18.10.2021)

Zitierhinweis: Elkeles, T., Kilian, H., von Rüden, U. & Ackermann, G. (2021). Good Practice / Best Practice in der Gesundheitsförderung. In: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (Hrsg.). Leitbegriffe der Gesundheitsförderung und Prävention. Glossar zu Konzepten, Strategien und Methoden.

https://doi.org/10.17623/BZGA:Q4-i141-2.0

Zusammenfassung

Good Practice-Ansätze und Best Practice-Ansätze sind Elemente der Qualitätsentwicklung in der Gesundheitsförderung. Sie bündeln Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung sowie ethische und konzeptionelle Grundlagen guter Gesundheitsförderung und stellen diese den Akteurinnen und Akteuren der gesundheitsfördernden Praxis kompakt aufbereitet zur Verfügung. Im Mittelpunkt dieses Leitbegriffes stehen zwei im deutschsprachigen Raum zentrale Ansätze: das von Gesundheitsförderung Schweiz entwickelte Best Practice-Konzept und der Good Practice-Ansatz des bundesweiten Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit.

Schlagworte

Good Practice, Best Practice, Qualitätsentwicklung, Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit, Gesundheitsförderung Schweiz


Einleitung

Good Practice-Ansätze und Best Practice-Ansätze sind Elemente der Qualitätsentwicklung in der Gesundheitsförderung und Prävention (Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung, Qualitätsmanagement). Recherchen zur internationalen Literatur zeigen, dass weder für den Begriff Good Practice noch für Best Practice im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention allgemeingültige Definitionen vorliegen. Dies gilt sowohl, wenn die beiden Begrifflichkeiten sich auf Sammlungen von Praxisbeispielen, also Projekten, Programmen etc. beziehen als auch, wenn es um festgelegte Prinzipien, Kriterien oder Charakteristika von Good Practice und Best Practice als normative Handlungsrahmen für fachliches Handeln und Qualitätsentwicklung geht.

Im Mittelpunkt dieses Leitbegriffes stehen zwei im deutschsprachigen Raum zentrale Ansätze: das von Gesundheitsförderung Schweiz entwickelte Best Practice-Konzept sowie der Good Practice-Ansatz des bundesweiten Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit. Die Charakteristika und Kriterien für Good Practice und Best Practice werden häufig synonym benannt. Teils werden Standards für Good Practice aber auch so definiert, dass bestimmte Kriterien und Bedingungen für Best Practice (noch) nicht erfüllt sind. Oder es wird die Definition Good Practice genutzt, um eine Fokussierung auf einzelne „beste Lösungen“ zu vermeiden. Auch innovative und vielversprechende Ansätze, die anhand der bestverfügbaren Evidenz entwickelt werden (Evidenzbasierte Gesundheitsförderung; Elkeles 2021), erhalten teils das Label von Good Practice. Obwohl es die gängige Steigerung von „good“ zu „best“ nahelegt, implizieren demnach in der Gesundheitsförderung die Begriffe „Good“ Practice und „Best“ Practice keine Rangfolge oder Wertigkeit der beiden Ansätze. Vielmehr ergänzen sie sich sinnvoll: Mit den drei Dimensionen Werte, Wissen und Kontext formuliert das Best Practice-Konzept von Gesundheitsförderung Schweiz einen konzeptionellen Rahmen für gute gesundheitsfördernde Praxis, den die 12 Good Practice-Kriterien des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit mit ihrer Darstellung zentraler handlungsleitender Aspekte guter Gesundheitsförderung mit Soziallagenbezug ausfüllen.

Beiden Ansätzen ist gemeinsam, dass sie einen Rahmen für die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie von Wissen aus der Praxis schaffen. Sie berücksichtigen die konsentierten Prinzipien der Gesundheitsförderung und deren Anwendung in den unterschiedlichen Handlungskontexten. Die Kriterien und Praxisbeispiele der beiden Ansätze geben den Akteurinnen und Akteuren der Gesundheitsförderung Impulse, ihre Praxis kontinuierlich zu reflektieren und zu verbessern.

Den Abschluss des Leitbegriffs bildet ein exemplarischer Überblick internationaler Best- und Good Practice- Sammlungen.

Best Practice

Um Fachleute der Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention (GFP) in ihrer Qualitätsarbeit zu unterstützen, hat Gesundheitsförderung Schweiz seit Ende der Neunziger Jahre verschiedene Instrumente (mit-)entwickelt. Als besonders bewährt gelten das Qualitätssystem quint-essenz (www.quint-essenz.ch), das Ergebnismodell (Gesundheitsförderung Schweiz 2005) und das Best Practice-Konzept (Broesskamp-Stone et al. 2010). Auf Basis internationaler Arbeiten und Diskurse zur „evidenzbasierten Gesundheitsförderung“ entstand ein neues Verständnis von Best Practice in der GFP mit drei Dimensionen: Werte, Wissen und Kontext. Wirkungsvolle Best Practice-Entscheide und -Handlungen berücksichtigen systematisch die Werte und Prinzipien von Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention, bauen auf dem aktuellen wissenschaftlichen Wissen sowie auf Experten- und Erfahrungswissen auf und beachten die relevanten Kontextfaktoren (nach Broesskamp-Stone et al. 2010).

Evidenzbasierung ist ein wesentliches Element der Wissensdimension. Alle drei Dimensionen, nicht nur die Wissensbasis, sollen im alltäglichen Entscheiden und Handeln in der Gesundheitsförderung wiederholt reflektiert werden (gleich einem Radarstrahl; vgl. Abb. 1). Das Best Practice-Konzept umreißt Standards, die Fachleuten und Projektbeteiligten in der Gesundheitsförderung und Prävention helfen, eine hohe Qualität ihrer Arbeit zu entwickeln und sicherzustellen. Der Best Practice-Rahmen ist dabei ein Orientierungsrahmen, um ethisch verantwortlich (unter Berücksichtigung der Werte von Public Health wie Gerechtigkeit, Respekt vor der Autonomie etc.), fachlich fundiert und kontextsensibel zu entscheiden und zu handeln. (Broesskamp-Stone et al. 2010, S. 13 ff; vgl. auch Ethik in der Gesundheitsförderung und Prävention)

Best Practice-Kriterien

Es gibt sieben Best Practice-Kriterien: Ein einleitendes und ein abschließendes Kriterium, je eines zur Wertebasis und zum Kontext sowie drei zum Umgang mit Wissen.

  • Einleitendes übergeordnetes Kriterium: Jede der drei Best Practice-Dimensionen (Werte, Wissen, Kontext) wird bei strategischen Entscheidungen sowie bei Planung, Umsetzung und Evaluation von Aktivitäten der Gesundheitsförderung und Prävention reflektiert und angemessen berücksichtigt (siehe Abb. 1). Dies erfolgt systematisch und unter Verwendung der adäquaten existierenden Hilfsmittel.
  • Kriterium zur Dimension Werte: Die (ethischen) Grundwerte und Prinzipien der Gesundheitsförderung und Public Health werden bei strategischen Entscheidungen sowie bei Planung, Umsetzung und Evaluation von Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen angemessen berücksichtigt (z. B. Schadensvermeidung, Respekt vor der Autonomie der Einzelnen, gesundheitliche Chancengleichheit).
  • Kriterien zur Dimension Wissen: 1) Entscheidungen und Aktivitäten entsprechen den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen (systematische Recherchen). 2) Die Entscheidung bzw. das Handeln trägt zur Stärkung der wissenschaftlichen Grundlagen bzw. der Evidenzbasis der Gesundheitsförderung und Prävention bei (u. a. Wissenslücken dokumentieren; wo nötig bzw. angemessen, Beitrag zur Schließung der Lücken leisten; Evaluation). 3) Entscheidungen und Aktivitäten berücksichtigen ergänzend zum wissenschaftlichen Wissen in angemessener Weise auch anderes wichtiges Wissen (z. B. Expertenmeinungen oder Erfahrungswissen; wissenschaftliches und Praxiswissen sind sorgfältig miteinander abzuwägen, siehe Abb. 2).
  • Kriterium zur Dimension Kontext: Der Kontext wird bei strategischen Entscheidungen und bei der Planung, Umsetzung und Evaluation von Aktivitäten der Gesundheitsförderung und Prävention angemessen berücksichtigt. So sind etwa vorhandene Kapazitäten für Policies, Leadership, hoher Professionalisierungsgrad, Mitwirkungsmöglichkeiten, Gesetze, politische und kulturelle Faktoren zu beachten, das bedeutet, auch die Reflexion der Übertragbarkeit von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Interventionen auf den eigenen Kontext. Eventuelle Adaptionen sind gut zu begründen.
  • Abschließendes übergeordnetes Kriterium: Obwohl der Fokus des Best Practice-Konzepts auf der periodischen systematischen Reflexion liegt, macht ein abschließendes Kriterium deutlich, worauf dieser Prozess ausgerichtet ist: Die beabsichtigten positiven Wirkungen wurden erreicht und negative Wirkungen wurden vermieden. Von Best Practice wird dann gesprochen, wenn die periodische Reflexion der drei Dimensionen und das Ableiten und Umsetzen entsprechender Optimierungen zu wirksamen Interventionen führt.

Die Reflexion der ethischen oder Wertebasis von Public Health und Gesundheitsförderung noch vor der Wissensrecherche kann u. a. die Wissens- bzw. Evidenzbasierung einer Entscheidung oder Maßnahmenplanung positiv beeinflussen. Die „Chancengleichheitsbrille“ fördert z. B. die Suche nach wirksamen Maßnahmen zur Stärkung gesundheitlicher Chancengleichheit, die „Nachhaltigkeitsbrille“ die Suche nach nachhaltig wirksamen Maßnahmen. Die Best Practice-Kriterien und -Indikatoren im Bereich Wissen fördern ein differenziertes, dem Gegenstand der Gesundheitsförderung mit ihren komplexen Interventionen angemessenes Evidenzverständnis: Je nach (Untersuchungs-)Gegenstand kann ein anderer Studientyp der „Beste“ sein oder auch eine Kombination verschiedener methodischer Ansätze (Evidenzprisma in Anlehnung an Walach 2006).

Werden die relevanten Aspekte der drei Dimensionen weitgehend berücksichtigt, wird hier von Best Practice, von optimalem Entscheiden und Handeln gesprochen. Das bedeutet, dass mit dem zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Wissen und unter den gegebenen Kontextbedingungen im Einklang mit den Werten und Prinzipien von Gesundheitsförderung, das Bestmögliche bestmöglich genutzt und realisiert wird. Dabei sind sieben Best Practice-Leitlinien für die Umsetzung nach ausgewählten Handlungsfeldern und zwei Anschauungsbeispiele Teil des Konzepts: Best Practice bei der Erstellung wissensbasierter Argumentarien, in Kooperation und Koordination, bei der der Strategieentwicklung, Planung und Umsetzung von Projekten und Programmen, bei der Evaluation, der Aufarbeitung von (wissenschaftlichem) Wissen sowie bei der Beurteilung von Finanzierungsgesuchen (Broesskamp-Stone et al. 2010).

Dissemination/Verbreitung des Schweizer Best Practice-Rahmens

Gesundheitsförderung Schweiz und Fachakteure und -akteurinnen der verschiedenen Themenfelder spielen eine wichtige Rolle in der Verbreitung des oben skizzierten Best Practice-Verständnisses und der Anwendung dieses Handlungsrahmens in der Gesundheitsförderung und Prävention. Das Best Practice-Konzept ist Rahmenkonzept und normative Referenz für Instrumente und Arbeiten der Qualitätsentwicklung von Gesundheitsförderung Schweiz:

  • Das gesamte Qualitätssystem quint-essenz mit den Qualitätskriterien, Thementexten und Instrumenten orientiert sich am Best Practice-Ansatz mit seinen drei Dimensionen Werte, Wissen und Kontext (www.quint-essenz.ch). Die Qualitätskriterien für Projekte und Programme (Gesundheitsförderung Schweiz 2018), die den Kern dieses Qualitätssystems ausmachen, können als Operationalisierung der Dimensionen und Leitkriterien des Best Practice-Ansatzes für den Einsatz in der Qualitätsbewertung und -entwicklung von Interventionsprojekten verstanden werden. Sie sind am ehesten mit den Good Practice-Kriterien des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit vergleichbar.
  • Das „Ergebnismodell“ ist ein vielseitiges Reflexions- und Qualitätsentwicklungsinstrument, das den Weg hin zu Aktivitäten und optimalem Entscheiden gemäß Best Practice-Rahmen unterstützt. Es hilft, Gesundheitsprobleme in ihrer Komplexität zu verstehen, in kurzer Zeit die Übersicht über ein Projekt oder Programm zu gewinnen, wirkungsvolle Interventions- oder Projektstrategien zu entwickeln (klare, überprüfbare Wirkungsziele) und die Evaluation von Projekten und Programmen zu planen (Gesundheitsförderung Schweiz 2005).
  • Leicht und kostenlos zugängliche, verständliche Aufbereitungen von wissenschaftlichem Wissen und Erfahrungswissen (Grundlagenberichte, Factsheets, Evaluationsberichte, Argumentarien, Orientierungshilfen und Umsetzungsleitfäden für die Praxis etc.) auf der Website von Gesundheitsförderung Schweiz (www.gesundheitsfoerderung.ch).

Good Practice

Good Practice ist ein international verbreiteter Begriff aus dem Themenkreis der Qualitätsentwicklung, für den es keine einheitliche, verbindliche Definition gibt. Good Practice (= Gute Praxis) kann gleichermaßen verstanden werden als Ansatz zur Beschreibung vorbildlicher Praxisbeispiele als auch als eine Zusammenstellung von Kriterien, die kennzeichnend für diese vorbildliche Praxis sind.

Im deutschsprachigen Raum haben die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit das Thema Good Practice für die soziallagenbezogene Gesundheitsförderung entwickelt (Gesundheitsförderung und soziale Benachteiligung/Gesundheitsförderung und gesundheitliche Chancengleichheit). Seit 2003 wurden von einer Gruppe von Expertinnen und Experten (Beratender Arbeitskreis) unter Bezug auf nationale und internationale Wissensgrundlagen und Erfahrungen 12 Good Practice-Kriterien zur Reduktion sozialer Benachteiligung in der Gesundheitsförderung entwickelt. Ihre Umsetzung wurde schon früh durch die Auswahl und Beschreibung von Beispielen guter Praxis illustriert. Diese wurden veröffentlicht und verbreitet, um den Transfer anzuregen.

Der Good Practice-Ansatz des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit soll Akteurinnen und Akteure der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung dabei unterstützen, die Qualität ihrer Aktivitäten und Angebote kontinuierlich weiterzuentwickeln: „Die soziallagenbezogene Gesundheitsförderung ist darauf ausgerichtet, sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheiten zu verringern und damit gesundheitliche Chancengleichheit zu stärken. (…) Eine soziallagenbezogene Gesundheitsförderung verfolgt das Ziel, die besonderen Belastungen sozial benachteiligter Personengruppen zu vermindern und ihre Ressourcen zu stärken. Belastungsminderung bedeutet vor allem, die Lebensbedingungen so zu gestalten, dass sie möglichst gesundheitsfördernd sind. Ressourcenstärkung soll sozial benachteiligte Menschen befähigen, diese Lebensbedingungen aktiv zu gestalten und ein möglichst selbstbestimmtes und gesundheitsgerechtes Leben zu führen.“ (Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit 2021, S. 8)

Die Kriterien bieten einen Rahmen, in dem die gesundheitsfördernden Aktivitäten in allen Phasen (Planung, Umsetzung, Überprüfung, Weiterentwicklung) reflektiert, Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung identifiziert und diese umgesetzt werden. Gleichzeitig sollen die Kriterien den fachlich-kollegialen Austausch im Handlungsfeld unterstützen. Der Begriff Good Practice wurde der Bezeichnung „Best Practice“ vorgezogen, um mögliche Assoziationen von Konkurrenz und Wettbewerb, die der Idee eines offenen Austausches entgegenstehen, zu vermeiden. Dieser Ansatz kann als „kooperatives Benchmarking“ bezeichnet werden. Ein Widerspruch zum oben beschriebenen Best Practice-Konzept besteht nicht.

Die Good Practice-Kriterien betonen den dynamischen Ansatz von Qualitätsentwicklung: Die Entwicklung bedarfsgerechter und wirkungsvoller Angebote und gesundheitsfördernder Strukturentwicklung ist nie abgeschlossen, sondern erfordert stets aufs Neue die Reflexion von Zielsetzung und komplexen Handlungsbedingungen. Die 12 Kriterien für gute Praxis bieten den Akteurinnen und Akteuren gleichermaßen einen Rahmen für die Reflexion ihrer Arbeit sowie für die Kommunikation ihrer Handlungsansätze über die Grenzen der unterschiedlichen Handlungsfelder einer soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung hinweg.

Basiskriterien

Zielgruppenbezug: Die Personengruppen, deren gesundheitliche Situation durch die Maßnahme/n verbessert werden soll, werden klar benannt.

Konzeption: Ziele, Wirkungsweisen und -wege werden klar benannt.

Setting-Ansatz: Lebenswelten werden gesundheitsgerecht gestaltet.

Zielgruppenorientierung der Maßnahmen

Empowerment: Einzelne und Gruppen werden befähigt, informierte Entscheidungen zu treffen und umzusetzen.

Partizipation: Entscheidungsbefugnisse werden an die Mitglieder der Zielgruppe übertragen.

Niedrigschwellige Arbeitsweise: Zugangshürden werden vermieden.

Multiplikatorenkonzept: Multiplikatorinnen und Multiplikatoren werden systematisch qualifiziert und einbezogen.

Nachhaltigkeit und Qualitäts­entwicklung der Maßnahmen

Nachhaltigkeit: Die Maßnahme wird verstetigt und dabei kontinuierlich weiterentwickelt.

Integriertes Handeln: Die Maßnahme wird in kommunale und andere komplexe Strategien eingebunden.

Qualitätsmanagement: Methoden der Qualitätsentwicklung werden systematisch angewendet.

Dokumentation und Evaluation: Arbeitsergebnisse werden dokumentiert und kritisch reflektiert.

Belege für Wirkungen und Kosten: Indikatoren zur Bewertung der Kosten und der Wirksamkeit des Angebotes werden ermittelt.

Tab. 1: Die zwölf Kriterien guter Praxis der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung (vgl. Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit 2021)

Funktions- und Wirkungsweise der Good Practice-Kriterien

Die Good Practice-Kriterien des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit richten sich an Akteurinnen und Akteure auf allen Ebenen der Gesundheitsförderung. Angesprochen sind Personen mit Entscheidungsverantwortung in Politik, Verwaltung und Institutionen, Trägerorganisationen gesundheitsfördernder Aktivitäten und die Umsetzenden dieser Interventionen. Die Kriterien sollen diese Akteurinnen und Akteure für die zentralen Konzepte der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung sensibilisieren und dabei unterstützen, individuell und gemeinsam die aktuelle oder geplante Praxis zu reflektieren und zu verbessern. In diesem Prozess soll sich ein gemeinsames Verständnis für die Qualität der angestrebten Ergebnisse entwickeln und die Sprachfähigkeit aller Beteiligten über die Konzeption ihrer Arbeit unterstützt werden.

Die Good Practice-Kriterien sind keine Alternative zu den bestehenden Instrumenten und Systemen der Qualitätsentwicklung. Sie verstehen sich vielmehr als komplementärer, ergänzender Ansatz. Ihre Anwendung kann immer nur eingebettet erfolgen: Eingebettet zum einen in die Regelsysteme und Routinen der jeweiligen Institutionen (z. B. Wohlfahrtsverband oder freier Träger) und Handlungsfelder (z. B. Stadtentwicklung oder Bildung), andererseits in die Grundwerte und Prinzipien der Gesundheitsförderung, wie sie etwa durch den Best Practice-Ansatz von Gesundheitsförderung Schweiz formuliert werden (s. o.). Good Practice-Kriterien wie Zielgruppenorientierung, Setting-Ansatz und Integriertes Handlungskonzept/Vernetzung richten den Blick auf diese zentralen Anliegen und Handlungsansätze der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung.

Die Good Practice-Kriterien sind generisch, d. h. sie können in allen Handlungsfeldern der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung angewendet werden. Sie sind geeignet, über Handlungsfelder hinweg ein Verständnis von guter Praxis in der Gesundheitsförderung zur Stärkung gesundheitlicher Chancengleichheit zu entwickeln. Damit können die Good Practice-Kriterien einen Beitrag zur Umsetzung des Ansatzes Health in all Policies leisten: Sie formulieren einen konzeptionellen Rahmen für gute Praxis politikfeldübergreifender Aktivitäten – z. B. beim Aufbau kommunaler Präventionsketten (vgl. Gesundheitsfördernde Gesamtpolitik/Healthy Public Policy; Gesundheitsförderung 3: Entwicklung nach Ottawa; Präventionskette/Integrierte kommunale Gesundheitsstrategie).

Dissemination der Good Practice-Kriterien

Die Good Practice-Kriterien des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit sind seit 2005 in mehreren Überarbeitungen, jeweils mit einer wachsenden Zahl von Beispielen guter Praxis, veröffentlicht worden. Seit 2015 sind sie als handliche Broschüre verfügbar, die zuletzt 2021 aktualisiert wurde (Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit 2021). Die Druckfassung kann kostenlos über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bezogen werden.

Bis Mitte 2021 wurden ca. 16.500 Exemplare der Druckfassung abgerufen. Als PDF-Datei ist die Broschüre auf der BZgA-Website wie auch über den Kooperationsverbund verfügbar. Die Broschüre stellt die 12 Kriterien in einer einheitlichen Struktur vor: Auf eine kurze Definition (1) folgt eine Stufenleiter der Kriterien-Umsetzung (2), dann gibt es Erläuterungen zu den Stufen anhand von allgemein beschriebenen Praxisbeispielen (3) sowie abschließende Verweise auf weiterführende, in der Regel online verfügbare Informationen (4).

In den Bundesländern bieten die Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) (Akteure, Angebote und Strukturen) Lernwerkstätten zur Vermittlung der Good Practice-Kriterien an. Im Rahmen der ein- oder mehrtägigen Veranstaltungen tauschen sich die Teilnehmenden auf der Grundlage ihrer Erfahrungen und konkreten Arbeitsinhalte über Möglichkeiten aus, die Kriterien für die Bewertung und Weiterentwicklung ihrer Arbeit zu nutzen. Ausgangspunkt sind dabei immer die konkreten Handlungsbedingungen der teilnehmenden Akteurinnen und Akteure, die durch deren Institutionen und die Regelungen der jeweiligen Handlungsfelder bestimmt sind.

Die Good Practice-Kriterien sind Bestandteil der Ausbildung für das Handlungsfeld Public Health/Gesundheitsförderung (z. B. Kolip 2019) (Aus- und Weiterbildung in Gesundheitsförderung und Prävention). In verschiedenen relevanten Dokumenten der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung sind die Kriterien als Referenz aufgeführt. So nimmt ein Abschnitt des Leitfadens des GKV Spitzenverbands zur Umsetzung des § 20 SGB V Bezug auf die Good Practice-Kriterien (GKV-Spitzenverband 2020, S. 33). Auch der erste Präventionsbericht der Nationalen Präventionskonferenz der Bundesregierung führt die Good Practice-Kriterien an verschiedenen Stellen auf (Träger der Nationalen Präventionskonferenz 2019). Auf der Landesebene werden die Kriterien zum Teil für die Umsetzung der jeweiligen Landesrahmenvereinbarungen genutzt. So benennt die Gemeinsame Stelle der GKV für Prävention und Gesundheitsförderung in Hessen die Erreichung bestimmter Stufen einzelner Good Practice-Kriterien als Mindestanforderung für eine GKV-Förderung von Projekten in Lebenswelten (GKV Bündnis für Gesundheit Hessen 2019).

Seit 2004 sind die Good Practice-Kriterien und die Erfahrungen mit dem Good Practice-Ansatz auch in die europäischen Initiativen und Entwicklungen zu Gesundheitsförderung, Ungleichheiten/Chancengleichheit sowie zu Sozialen Determinanten eingeflossen. Dies geschah insbesondere über die Beteiligung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung an den Projekten des europäischen Netzwerkes EuroHealthNet (Closing the Gap, DETERMINE, Equity Action, DRIVERS, CHRODIS etc. (Gesundheitsförderung 4: Europäische Union). Seit 2017 ist eine englischsprachige Übersetzung der Good Practice-Kriterien des Kooperationsverbundes verfügbar. Diese wurde im Rahmen des EU-Projektes CHRODIS Plus – Implementing Good Practices for Chronic Diseases entwickelt und ist u. a. auf der Website des Projektes verfügbar (http://chrodis.eu/wp-content/uploads/2017/03/good_practice_en_bzga.pdf).

Best und Good Practice-Sammlungen

Als Good Practices oder Best Practices werden auch ausgewählte Interventionen bezeichnet, die sich in der Praxis mehrfach bewährt haben und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie verbreitet werden können. Werden diese Interventionen in Sammlungen oder Portalen zusammengestellt, geschieht dies meist systematisch, anhand ausgewählter Bewertungskriterien.

Die bundesweite Praxisdatenbank des Kooperationsverbundes auf der Internet-Plattform www.gesundheitliche-chancengleichheit.de enthält mehr als 120 Good Practice-Beispiele, die seit 2004 im Rahmen eines Begutachtungsprozesses ausgewählt wurden. Ausgehend von den beiden Basiskriterien Konzeption und Zielgruppenbezug ist in der Regel die Umsetzung von drei weiteren Good Practice-Kriterien beschrieben. Die Beispiele illustrieren, wie die Kriterien konkret umgesetzt werden können, und sollen zu Nachahmung und Verbreitung unter den jeweils spezifischen regionalen Bedingungen motivieren.

Die Plattform www.good-practice.ch stellt seit Anfang 2021 eine neue Praxisdatenbank mit bewerteten Projekten aus der Schweiz zusammen, die nach thematischen, zielgruppenorientierten und weiteren Kriterien recherchiert werden können. Es handelt sich um Projekte, die von national tätigen Institutionen anhand transparenter Qualitätskriterien geprüft wurden und auf der Grundlage einer positiven Bewertung entweder zur Umsetzung empfohlen oder aber finanziell unterstützt werden. Aktuell sind über 180 Projekte verzeichnet. Im Unterschied zur Praxisdatenbank des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit erfolgen die Bewertungen nicht nach einheitlichen Qualitätskriterien. Vielmehr verwendet jede prüfende Organisation kontextbezogen unterschiedliche Bewertungskriterien, die zu einem großen Teil aber an den Qualitätskriterien von quint-essenz und damit auch am Best Practice-Ansatz orientiert sind. Ein online-Projektmanagement-Tool sowie ein integriertes Tool zur Gestaltung von Wirkungsmodellen (logische Modelle) unterstützt Fachleute dabei, Projekte systematisch zu planen, zu steuern und zu evaluieren – auf dem Weg zu Good Practice.

Das oben genannte EU-Projekt CHRODIS hat ein Set von insgesamt 14 Kriterien für gute Praxis entwickelt, die sowohl Items analog den Good Practice-Kriterien des Kooperationsverbundes umfassen (u. a. Nachhaltigkeit, Zielgruppenbezug oder Partizipation) als auch durch das Kriterium Ethische Abwägungen („Ethical Considerations“) an die Best Practice-Kriterien aus der Schweiz anschließen (s. o. „Wissen“). Scalability als 14. Kriterium thematisiert, ob nachgewiesene Erfahrungen mit der Verbreitung der jeweiligen Intervention vorliegen, und verweist darauf, dass die CHRODIS-Kriterien vor allem für die Auswahl zur Verbreitung geeigneter Angebote entwickelt wurden.

Das „Public Health Best Practice-Portal“ der Europäischen Kommission stellt EU-weit Best Practice-Beispiele der Prävention und Gesundheitsförderung zusammen: https://webgate.ec.europa.eu/dyna/bp-portal. Grundlage für die Auswahl ist eine Definition für Best Practice sowie ein Kriterien-Set, das sich nach Ausschlusskriterien (Exclusion Criteria), Kernkriterien (Core Criteria) und qualifizierenden Kriterien (Qualifier Criteria) gliedert (https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/major_chronic_diseases/docs/sgpp_bestpracticescriteria_en.pdf).

Im Jahr 2021 wurde durch EuroHealthNet ein neues Online-Portal für Informationen und Ressourcen zu gesundheitlicher Ungleichheit in Europa bereitgestellt: www.health-inequalities.eu. Es dient als Plattform dem internationalen Austausch und bietet Informationen für Politik, Forschung und Initiativen zu gesundheitlicher Ungleichheit (Soziale Ungleichheit und Gesundheit/Krankheit). Das Portal ist für Fachleute des öffentlichen Gesundheitswesens gedacht, um Ideen und Erfahrungen auszutauschen, aber auch für Akteurinnen und Akteure, die sich mit Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsfragen befassen.

Die Ressourcendatenbank des Portals bietet fast 600 Beispiele für Initiativen, politische Maßnahmen, Forschungsprojekte und Veröffentlichungen auf europäischer und regionaler Ebene. Sie kann als Hilfsmittel für politische Entscheidungspersonen und Fachkräfte der Praxis dienen, um sich zu vergleichen und voneinander zu lernen. Die Nutzenden können ihre eigenen Aktivitäten als Beispiel einreichen, das bestimmten Eignungskriterien entsprechen soll, um zur wachsenden Wissensbasis darüber beizutragen, wie in Maßnahmen zur Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheit investiert werden kann.

Im Jahr 2019 haben EuroHealthNet und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einen Expertenworkshop zu Best Practice-Portalen der Gesundheitsförderung durchgeführt. Der Workshop hatte das Ziel, sich über die verschiedenen aktuellen Ansätze zur Entwicklung von Best Practice-Portalen auszutauschen und deren Erfolge und Herausforderungen zu diskutieren. Darüber hinaus wurden die Bewertungskriterien für die Evaluierung von Best Practice-Portalen diskutiert und Fragen der Rolle von Evidenz behandelt, einschließlich der Frage, wie Kernelemente effektiver Interventionen identifiziert werden können. Auf europäischer Ebene koordiniert EuroHealthNet diesen Austauschprozess. Die Ergebnisse des Treffens sind auf der Website von EuroHealtNet verfügbar: https://eurohealthnet.eu/members-section/developing-health-promotion-and-disease-prevention-best-practice-portals-cologne.

Zahlreiche Länder pflegen eigene Datenbanken und/oder Auswahlprozesse guter Praxis auf der Grundlage von Auswahlkriterien. Präsentationen mit weiterführenden Hinweisen zu den länderspezifischen Ansätzen finden sich im Rahmen der Dokumentation des Workshops.

Ausblick

Wie oben dargestellt, können weder vom Best Practice- noch vom Good Practice-Ansatz fertige oder vollumfänglich evidenzbasierte Lösungen für die unmittelbare Übertragung in die Praxis erwartet werden. Beide Ansätze fokussieren vielmehr darauf, den Prozess der Qualitätsentwicklung in der Gesundheitsförderung zu unterstützen. Das bringt es mit sich, dass beim gegenwärtigen Stand noch nicht alle Fragen umfassend geklärt sind.

Fragestellungen und Themen zur weiteren Befassung mit Good Practice-Ansätzen und Best Practice-Ansätzen beziehen sich insbesondere auf die Anwendung der Kriterien: Wie und wozu werden die Kriterien genutzt und mit welchem Erfolg? Für die Good Practice-Kriterien des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit liegen vereinzelte Rückmeldungen vor, die insbesondere im Rahmen der Good Practice-Lernwerkstätten gesammelt wurden. Systematische Untersuchungen zur Anwendung und zum Praxisnutzen der Good Practice-Kriterien oder Best Practice-Kriterien stehen noch aus. Entsprechende Untersuchungen sollten sowohl die Anwendung der Kriterien als Instrumente der (internen oder extern begleiteten) Qualitätsentwicklung beleuchten als auch die Nutzung der Kriterien als Auswahlinstrumente z. B. für die Auswahl geeigneter Angebote durch Fördermittelgeber umfassen.

Literatur:

Broesskamp-Stone, U., Ackermann, G., Ruckstuhl, B. & Steinmann, R. (2010). Best Practice - Ein normativer Handlungsrahmen für optimale Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention. Bern/Lausanne: Gesundheitsförderung Schweiz (Hrsg.). Zugriff am 18.06.2021 unter www.quint-essenz.ch/de/public_assets/307/download.

Elkeles, T. (2021). Evidenzbasierung in der Gesundheitsförderung und Prävention. In: M. Niederberger & E. Finne (Hrsg.). Forschungsmethoden in der Gesundheitsförderung und Prävention. Wiesbaden: Springer VS, S. 79- 108.

Gesundheitsförderung Schweiz (Hrsg.) (2005). Anleitung zum „Ergebnismodell“. Bern/Lausanne. Zugriff am 18.06.2021 unter www.quint-essenz.ch/de/files/Ergebnismodell_20.pdf.

Gesundheitsförderung Schweiz (Hrsg.) (2018). Arbeitspapier 44: Qualitätskriterien für Programme und Projekte der Gesundheitsförderung und Prävention. Bern/Lausanne. Zugriff am 18.06.2021 unter www.gesundheitsfoerderung.ch/assets/public/documents/de/5-grundlagen/publikationen/diverse-themen/arbeitspapiere/Arbeitspapier_044_GFCH_2018-02_-_quint-essenz.pdf.

GKV Bündnis für Gesundheit Hessen (2019). Kriterien für die gute Praxis der soziallagen-bezogenen Gesundheitsförderung – Mindestanforderungen der GKV Hessen. Zugriff am 18.06.2021 unter www.gkv-buendnis.de/fileadmin/user_upload/Good_Practice_Kriterien_Mindestanforderungen_GKV_Hessen_2019.pdf.

GKV-Spitzenverband (2020). Leitfaden Prävention. Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V. Berlin. Zugriff am 18.06.2021 unter www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__selbsthilfe__beratung/praevention/praevention_leitfaden/Leitfaden_Pravention_2020_barrierefrei.pdf.

Kolip, P. (2019). Praxishandbuch Qualitätsentwicklung und Evaluation in der Gesundheitsförderung. Weinheim/Basel: Beltz Juventa.

Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit (Hrsg.) (2021). Kriterien für gute Praxis der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung. Köln/Berlin: BZgA & Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.

Träger der Nationalen Präventionskonferenz (Hrsg.) (2019). Erster Präventionsbericht nach § 20d Abs. 4 SGB V. Berlin.

Walach, H. (2006). Zirkulär statt hierarchisch – methodische Überlegungen zur Evaluation komplexer therapeutischer Maßnahmen. In: W. Bödeker & J. Kreis (Hrsg.) (2006). Evidenzbasierung in der Gesundheitsförderung und Prävention. Essen: BKK (Bundesverband der Betriebskrankenkassen).

Internetadressen:

EuroHealthNet: https://webgate.ec.europa.eu/dyna/bp-portal

Gesundheitsförderung Schweiz: www.gesundheitsfoerderung.ch

Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit: www.gesundheitliche-chancengleichheit.de

Praxisdatenbank Schweiz: www.good-practice.ch

Public Health Best Practice-Portal: https://webgate.ec.europa.eu/dyna/bp-portal

quint-essenz (Gesundheitsförderung Schweiz): https://quint-essenz.ch/de

Verweise:

Akteure und Strukturen der Gesundheitsförderung und Prävention, Aus- und Weiterbildung in Gesundheitsförderung und Prävention, Ethik in der Gesundheitsförderung und Prävention, Evaluation, Gesundheitsfördernde Gesamtpolitik / Healthy Public Policy, Gesundheitsförderung 3: Entwicklung nach Ottawa, Gesundheitsförderung 4: Europäische Union, Gesundheitsförderung und soziale Benachteiligung / Gesundheitsförderung und gesundheitliche Chancengleichheit, Präventionskette – Integrierte kommunale Gesamtstrategie zur Gesundheitsförderung und Prävention, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung, Qualitätsmanagement, Soziale Ungleichheit und Gesundheit/Krankheit

Thomas Elkeles, Holger Kilian, Ursula von Rüden und Günter Ackermann danken Ursel Broesskamp-Stone für ihre aktive Mitarbeit trotz schwerer Krankheit.